Seit dem 01.10.25 sind wir als Praxis dazu verpflichtet die Funktionen der ePA zu nutzen.

Sollten Sie dieses NICHT wollen, müssen Sie bei Ihren Krankenkassen Widerspruch einlegen.

Für weitere Informationen können Sie auf diesen Link klicken:

https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte